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Besondere Ausgleichsregelung – Checkliste § 64 Abs. 1 EEG

6. April 2020

Besondere Ausgleichsregelung – Checkliste § 64 Abs. 1 EEG 2017

Für Unternehmen, die die besondere Ausgleichsregelung (BesAR nach §64ff. EEG) im Antragsjahr 2020 beantragen möchten, gibt es eine neue Checkliste.

Anbei der direkte Download Link zur neuen Checkliste §64 Abs.1 EEG 2017.

Die neue Checkliste ist in folgende Bereiche unterteilt.

1. Ausschlussfristrelevante Dokumente (Frist 30.06.2020*), sowie
2. Weitere einzureichende Unterlagen

Bitte achten Sie darauf, dass alle Dokumente in elektronischer Form einzureichen sind!

*Bei Anträgen gemäß § 64 Abs. 1 EEG 2017 gilt die Ausschlussfrist zum 30.06.2020. Diese Checkliste dient als Hilfestellung für die Antragstellung zur Besonderen Ausgleichsregelung durch stromkostenintensive Unternehmen, es gibt keine Garantie für Vollständigkeit der Angaben. Die Verantwortung für die Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen liegt ausschließlich beim Antragsteller. Für detailliertere Informationen können Sie auf der Homepage des BAFA die aktuellen Merkblätter, Hinweisblätter und Checklisten zur Antragstellung finden. (Quelle: BAFA)

Bitte beachten Sie auch das aktuelle Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen 2020

Was ist das Ziel der besonderen Ausgleichsregelung?

Das aktuelle EEG 2017 hat das Ziel, den Ausbau der erneuerbaren Energie zu unterstützen und die hierfür notwendigen Kosten zu verteilen. Der Strompreis pro Kilowattstunde (kWh) beinhaltet eine Umlage, die EEG Umlage. Die Stromverbraucher (z.B. Private Haushalte oder Industrie) werden über die EEG Umlage an den Kosten beteiligt.

Besonders betroffen ist die stromkostenintensive Industrie, da für die Produktion der Erzeugnisse sehr große Strommengen notwendig sind. Die EEG-Umlage belastet die internationale Wettbewerbsfähigkeit und birgt ein Risiko der Verlegung von Industriestandorten ins Ausland.

Im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung können stromkostenintensive Unternehmen bestimmter Branchen sowie Schienenbahnen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) einen Antrag auf Begrenzung der EEG-Umlage stellen.

Die Stromkosten werden mit dieser Begrenzung gesenkt und damit sichergestellt, dass die Erzeugnisse weiterhin in Deutschland produziert werden und trotzdem der Ausbau der erneuerbaren Energien weiterhin steigt.

Bei Rückfragen beraten wir Sie gerne gemeinsam mit unseren Energierecht-Partnern.

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