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Energieeffizienzrecht: EnSikuMaV, EnSimiMaV und EnEfG

27. Januar 2023
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Energiesicherungsverordnungen: EnSikuMaV, EnSimiMaV sowie Energieeffizienzgesetz (EnEfG)

 

Die Bundesregierung hat aufgrund der angespannten Lage auf den Energiemärkten die Verordnungen zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig (EnSikuMaV) bzw. mittelfristig (EnSimiMaV) wirksame Maßnahmen erlassen, welche zum 01.09.2022 bzw. 01.10.2022 in Kraft treten. Durch die in diesen Verordnungen geregelten Energiesparmaßnahmen soll die Versorgungssicherheit sichergestellt werden. Im Jahr 2023 wird ein neues Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht werden, dass eine Novellierung des Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G) novelliert.

EnSikuMaV und EnSimiMaV – Energiesicherungsverordnungen mit Anforderungen für Unternehmen

 

EnSikuMaV (01.09.2022 – 28.02.2023):

  • Richtet sich vor allem an Unternehmen der Privatwirtschaft und hierbei konkret auf öffentliche Nichtwohngebäude, Energieversorger, Eigentümer von Wohngebäuden und den Einzelhandel

 

EnSimiMaV (01.10.2022 – 30.09.2024):

  • Richtet sich im Fokus auf Gebäudeeigentümer und Unternehmen

Nachfolgend finden Sie die wichtigsten Anforderungen, die im Rahmen von Zertifizierungen oder Auditierungen eine Rolle spielen.

EnSikuMaV:

  • Beheizung Gemeinschaftsflächen prüfen und ggf. abschalten
  • Lufttemperaturen in Nichtwohngebäuden anpassen auf vorgegebene Temperaturen
  • Warmwasser bei Durchlauferhitzern oder dezentralen Trinkwassererwärmungsanlagen prüfen und ggf. abschlaten
  • Beleuchtung (Beleuchtung von Gebäuden, Leuchtkästen an Gebäuden, Werbeanlagen) zwischen 22:00 – 06:00 Uhr prüfen und ggf. mittels Zeitschaltuhr abstellen

EnSimiMaV:

  • Optimierung Heizungsanlage (hydraulischer Abgleich, Check von Effizienz der verbauten Heizungspumpen und ggf. Erneuerung (Energieeffizienzklasse), Dämmung Wärmeleitungen, Senkung von Vorlauftemperaturen, Aktivierung Nachtabsenkung, Reduktion Warmwassertemperatur, Optimierung Zirkulationsbetrieb, Absenkung Heizgrenztemperatur, Raumweise Heizlastberechnung, Umsetzung von Energiesparmaßnahmen)
  • Prüfung der Heizungsanlage durch fachkundige Personen (Schornsteinfeger, Fachbetrieb, Energieberater)

Neue Anforderungen für Unternehmen für die Einführung Energiemanagementsystems nach DIN EN ISO 50001 und Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247-1:

Die Verordnung EnSimiMaV bringt eine sehr wichtige Änderung mit sich, die Auswirkungen hat auf das aktuelle Energiedienstleistungsgesetz (EDL-G).

Wir bitten Sie auch in Hinblick dieser Änderung die aktuellen Meldungen des BAFA zu berücksichtigen, die Sie hier finden: BAFA-Energieaudits.

Ab einem Gesamtenergieverbrauch von >= 10 Gigawattstunden (GWh) gilt folgende Anforderung für Energieaudits nach DIN EN 16247-1 oder Energiemanagementsysteme nach ISO 50001:2018:

(1) Unternehmen sind verpflichtet, in den Energieaudits nach § 8 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen sowie im Rahmen eines Energie- oder Umweltmanagementsystemen nach § 8 Absatz 3 Nummer 1 und 2 des Gesetzes über Energiedienstleistungen und andere Energieeffizienzmaßnahmen alle konkret identifizierten und als wirtschaftlich durchführbar bewerteten Maßnahmen umzusetzen, um die Energieeffizienz ihrem Unternehmen unverzüglich zu verbessern. Diese Maßnahmen sind spätestens innerhalb von 18 Monaten umzusetzen. Eine Maßnahme gilt als wirtschaftlich durchführbar, wenn sich bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der Maßnahme nach DIN EN 17463, Ausgabe Dezember 2021, nach maximal 20 Prozent der Nutzungsdauer ein positiver Kapitalwert ergibt, jedoch begrenzt auf einen Bewertungszeitraum von maximal 15 Jahren.

 

EnEfG – Energieeffizienzgesetz mit Anforderungen für Unternehmen

Hierzu wird in diesem Jahr 2023 ein neues Energieeffizienzgesetz (EnEfG) veröffentlicht werden, dass viele Neuerungen, erweiterte Anforderungen und wichtige Information hinsichtlich der Umsetzung von verpflichtenden Energieaudits nach DIN EN 16247-1, Energiemanagementsystemen nach ISO 50001:2018 und Energieeffizienzmaßnahmen mit sich bringt.

Hierzu berichten wir in einem separaten Blogbeitrag – Energieeffizienzgesetz (EnEfG) mit Anforderungen an Unternehmen.

Sollten Sie weitere Fragen haben nehmen Sie gerne Kontakt auf.

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