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DIN ISO 50003:2022 – DAkkS stellt Akkreditierungen um

16. Mai 2022
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DIN ISO 50003:2022 – DAkkS stellt Akkreditierungen um Übergangsfrist bis 30. Oktober 2022

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) stellt ab sofort alle Akkreditierungen im Geltungsbereich Energiemanagementsysteme (EnMS) auf die DIN ISO 50003:2022 um und informiert auf ihrer Homepage hier. Eine Umstellungsanleitung ist auf der DAkkS-Website veröffentlicht und finden Sie hier.

Die neue Norm ergänzt und konkretisiert die Anforderungen der DIN EN ISO/IEC 17021-1:2015 für Zertifizierungsstellen von EnMS.

Diese Umstellung betrifft alle akkreditierten Zertifizierungsstellen für EnMS nach DIN EN ISO 50001:2018 sowie laufende Antragsverfahren für diesen Geltungsbereich. Für neue Antragsverfahren gelten die Anforderungen der DIN ISO 50003:2022 ab sofort. Anträge auf Umstellung auf die DIN ISO 50003:2022 können bei der DAkkS bis spätestens zum 30. Oktober 2022 gestellt werden.

Die nun veröffentlichte Umstellungsanleitung bezieht sich auf das IAF-Dokument TRANSITION REQUIREMENTS FOR ISO 50003:2021 (IAF MD 24:2021) und beschreibt die Vorgehensweise der DAkkS zur Umstellung der Akkreditierungsverfahren von Zertifizierungsstellen für EnMS auf die DIN ISO 50003:2022.

Wie läuft die Umstellung ab? 

Die Übergangsfrist zur Einführung der ISO 50003:2021 – und damit auch der DIN ISO 50003:2022 – endet am 30.11.2023. Anträge zur Umstellung sind bis spätestens 30.10.2022 bei der DAkkS Zentrale Antragsbearbeitung einzureichen. Weiterhin sich folgende Regelungen zu beachten:

  • Die bisherigen Technischen Bereiche A – H werden wir als Geltungsbereich einer Akkreditierung für ISO 50001:2018 beibehalten; mit der Umstellung DIN ISO 50003:2022 kann ggf. eine Änderungen (Erweiterung oder Reduzierung) der bestehenden Technischen Bereiche beantragt werden;
  • Der Umfang und die Komplexität der Normänderungen erlaubt eine Begutachtung auf Dokumentenbasis, für die folgende Unterlagen einzureichen sind:a)  Umstellungsplan: Übersicht der Normänderungen und die entsprechenden Maßnahmen der Zertifizierungsstelle (z.B. Anpassung IT-Kalkulationstools, Checklisten, Verfahrensanweisungen, Kompetenz-Management) mit Zeitplan der Einzelmaßnahmen zur Umstellung,

    b)  Schulungen: Personenkreis ISO 50001 Zertifizierungsprozess (Audit, Zertifizierung, Angebot, Planung),

    c)  Information: Kunden, Auditoren,

    d)  QM-Regelungen: ISO 50001-Zertifizierungsprozess (EnMS-Kundendaten, Auditzeiten, Multi- Site, etc.), EnMS-Kompetenzverfahren (Kompetenzmatrix Auditoren und Zertifizierungsentscheider), vertragliche Regelungen mit den Kunden.

  • Ergänzend zur Dokumentenprüfung wird bei der folgenden Geschäftsstellenbegutachtung und den folgenden Witnessaudits die erfolgte Umstellung geprüft.
  • Mit der Erteilung der Akkreditierung auf der Grundlage DIN ISO 50003:2022 wird die neue Norm bei allen Neukunden vollumfänglich angewendet, ab dem 30.11.2023 ist die Norm verbindlich für alle Kunden anzuwenden; es ist jedoch zulässig, wenn der Vertrag zwischen Zertifizierungsstelle und dem Kunden nach der Umstellung erst zur nächsten Re-Zertifizierung an die geänderten Vorgaben angepasst wird.
  • Zum 01.12.2023 verlieren Akkreditierungen auf der Grundlage der DIN ISO 50003:2016 ihre Gültigkeit und werden zurückgezogen.
Hinweise zu Technischen Bereichen /Kompetenzbereichen und Witnessaudits

Im neu gefassten Abs. 7 der DIN ISO 50003:2022 „Anforderungen an Ressourcen“ wurde die bisherige Aufteilung nach Technischen Bereichen (TB) von einem umfassenden Kompetenzkonzept abgelöst.

Die Technischen Bereiche dienen jedoch weiterhin zur Abbildung des Geltungsbereiches einer Akkre- ditierung. Für jeden beantragten bzw. akkreditierten Technischen Bereich ist daher die Kompetenz zur Auditierung und Zertifizierung nachzuweisen:

  • En-1 (TB A) – Industrie leicht bis mittel
  • En-2 (TB B) – Industrie schwer
  • En-3 (TB C) – Gebäude
  • En-4 (TB D) – Gebäudekomplexe
  • En-5 (TB E) – Transport
  • En-6 (TB F) – Bergbau
  • En-7 (TB G) – Landwirtschaft
  • En-8 (TB H) –Energieversorgung

Zur Auditierung wird auch weiterhin das Wissen der ergänzenden Normen ISO 50004, ISO 50006, ISO 50015, ISO 50047 vorausgesetzt. Im Zusammenhang mit der Anforderung zur fortlaufenden Verbesserung der energiebezogenen Leistung eines Energiemanagementsystems weisen wir auf unseren Beitrag zum DIN-NAGUS Arbeitsausschusses Energieeffizienz und Energiemanagement hin.

Hinweise zum Audit und zur Auditdokumentation

Die Auditierung der technischen Aspekte umfasst alle eingesetzten Energieträger, die wesentlichen Energieeinsatzbereiche (SEUs) mit zugeordneten Kennzahlen (EnPIs), relevanten Variablen, EnPI-Normalisierung und deren Beitrag zur Verbesserung der energiebezogenen Leistung (ebL). Im Audit ist die Bestimmung/Anpassung der Energetischen Ausgangsbasis EnB und der SEUs durch das Unternehmen kritisch zu hinterfragen. Jedes Audit umfasst außerdem eine angemessene Stichproben der Primärdatenquellen (z.B. Rechnungen Strom, Gas, Heizöl, Treibstoffe, etc.).

Im Auditprogramm muss die Auswahl und der Stichprobenumfang anhand der Relevanz und Risikobeurteilung mit entsprechendem Zeitbedarf für das Audit begründet werden. Die Auditdokumentation muss Ergebnisse der Begehung von Anlagen, der Messeinrichtungen, des Messsystems, zur schichtübergreifenden Auditierung, der Ergebnisse der Standort-Audits und eine begründete Aussage zur fortlaufenden energetischen Verbesserung enthalten. Die erforderlichen An- gaben zur Organisation umfassen den Gesamtenergieverbrauch, die Aufteilung der Verbräuche nach Energieträgern und Standorten, die Gesamtzahl der Mitarbeitenden und die Anzahl der EnMS-relevanten Mitarbeitenden sowie die Verteilung der Verbräuche und Mitarbeitenden auf die Standorte.

 

Hinweise zu den Zertifikaten

Der Geltungsbereich einer ISO 50001:2018 – Zertifizierung bezieht sich auf den Anwendungsbereich und die Grenzen des EnMS und unterscheidet sich somit vom Geltungsbereich anderer Zertifizierun- gen (z.B. ISO 9001, ISO 45001).

Eine Liste der externen Verbrauchsstellen und unbemannten Standorten ist Bestandteil der vertragli- chen Unterlagen zwischen Zertifizierungsstelle und dem Kunden. Eine Auflistung von externen Ver- brauchsstellen in der Anlage zum Zertifikat ist nicht erforderlich.

 

Hinweise zur Nachweisführung der Zertifizierungsstelle

ISO 50001:2018: Erklärung des Unternehmens zum Anwendungsbereich und Grenzen des EnMS, EnMS-Aktionspläne, Managementbewertung.

SpaEfV: Energieaudit-Bericht DIN EN 16247-1, Tabellen 1-3 mit GF-Beschluss, HRA, KMU-Selbsterklärung, Vollständigkeitserklärung SpaEfV § 4, Energierechnungen.

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